Lizenzvereinbarung für "Download"-Software

Lizenzvereinbarung für "Download"-Software

1) Diese Softwarelizenzvereinbarung (Lizenz) wird geschlossen zwischen dem Nutzer (jeder natürlichen Person, die das Angebot selbst nutzt und/oder der Person für die diese Person handelt) und Pioneer Deutschland. Die Lizenz darf nur im Zusammenhang mit einem käuflich erworbenen Pioneer Produkt verwendet werden. 
2) Das Downloaden, jeder Versuch zum Download, und jede Installation der Software bedeutet die konkludente Annahme dieser Lizenzbedingungen. Die Genehmigung zur Nutzung und/oder zum Downloaden der Software ist ausdrücklich geknüpft an die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen. Eine ausdrückliche, schriftliche oder elektronische Zustimmung durch den Nutzer ist nicht notwendig, um diese Lizenz wirksam zu vereinbaren. Sofern der Nutzer nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmt, muß er mit der Benutzung oder der Installation des Programms aufhören. 
3) Software Lizenz 
3.1.) Im Rahmen dieser Lizenz gewährt Pioneer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, kostenlose, einfache Lizenz (mit dem Verbot der Gewährung von Unterlizenzen) um: 
a) eine einfache Kopie der Software auf den Geräten zu laden, die erworbene Pioneer Geräte enthalten, um diese Pioneer Produkte aufzurüsten 
b) die Dokumentation zu nutzen, um den die hier gestattete Verwendung zu unterstützen. 
c) Eine Sicherungskopie ausschließlich zu Sicherungszwecken anzufertigen, soweit Urheberrechtshinweise, Marken und sonstige Rechte auf ihr vermerkt sind. 
3.2.) Einschränkungen
Der Nutzer wird die Software oder Dokumentation nicht zu anderen Zwecken als hier ausdrücklich gestattet nutzen. Der Nutzer wird dieses Recht oder die Software nicht übertragen, unterlizensieren, vermieten, verleihen, es zum Unterricht für Dritte, es gemeinsam mit Dritten oder in einer Bürogemeinschaft nutzen. Der Nutzer wird die Software weder selbst noch durch eine Dritte Partei dekompilieren, zerlegen oder rückwärts entwerfen, es sei denn dies ist ausdrücklich durch Gesetz gestattet und dann auch nur in dem ausdrücklich gestatteten Umfang. Und soweit die geplante Handlung vorab Pioneer schriftlich mitgeteilt wurde. 

Anschrift:
Pioneer Electronics Deutschland GmbH:
Webmaster
Hanns-Martin Schleyer Str. 35
47877 Willich

Der Nutzer wird die Software nicht auf mehreren Rechnern ohne Pioneers vorherige schriftliche Zustimmung verwenden. 
3.3.) Eigentum 
Pioneer oder ihr Lizenzgeber behält sich alle Rechte, insbesondere Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Know-how und anderen gewerblichen und sonstigen Schutzrechten an dem Programm, der Software, der Dokumentation und Ableitungen davon vor. Der Nutzer erwirbt keine weitergehenden Rechte als die hier ausdrücklich eingeräumten. 
3.4.) Keine Unterstützung 
Pioneer ist in keiner Weise verpflichtet Unterstützung bei der Wartung, Pflege, Aufrüstung, oder Neuausgaben, Installationen der Programme, der Software oder Dokumentation zu geben. 
4.) Gewährleistungsausschluss 
4.1.) Die Programme werden "so wie sind" zur Verfügung gesellt ohne dass bestimmte Eigenschaften oder Qualitäten zugesichert werden. Pioneer übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung oder Verwendbarkeit der Programme, Software oder Dokumentation zu irgendwelchen Zwecken, die Richtig- und Genauigkeit, oder die Marktüblichkeit. 
5.) Lizenzverletzungsfolgen 
5.1.) Im Fall der Verletzung dieser Lizenz durch den Nutzer kann die weitere Nutzung mittels gerichtlicher einstweiliger Verfügung untersagt werden, und der Nutzer zu Schadensersatz verpflichtet werden. 
6.) Kündigung 
6.1.1.) Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Pioneer steht ein Kündigungsrecht im Fall eines materiellen Verstoßes gegen eine wesentliche Lizenzbestimmung zu. Im Fall der wirksamen Kündigung wird der Nutzer sofort die Benutzung des Programms beenden, das Programm löschen, und sämtliche Kopien des Programms und der Dokumentation zerstören und die Zerstörung gegenüber Pioneer schriftlich bestätigen. Klauseln 3.2, 3.3., 3.4., 4; 5; 6; und 7 bleiben über den Zeitpunkt einer Kündigung in Kraft. 
7.) Allgemeines 
7.1.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Die Parteien vereinbaren deutsches Recht. 
7.2.) Haftung 
Die Haftung von Pioneer wird beschränkt auf die Höhe, die der Nutzer für den Erwerb des Programms an Pioneer gezahlt hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung für grob fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten wird ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz bleibt unberührt. Die Haftung für Personen-, und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. 
7.3.) Salvatorische Klausel 
Sollte eine, oder mehrere der Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln unberührt. 
7.4.) Keine Abtretung 
Die Rechte aus diesem Vertrag dürfen nicht abgetreten werden, es sei denn die jeweils andere Partei stimmt der Abtretung zu. Die Zustimmung darf nicht willkürlich verweigert werden. 
7.5.) Jede Veränderung, Ergänzung oder Streichung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Weitere Abreden bestehen zwischen den Parteien nicht.